Sportverein Wallbach Blankenhagen e.V.

Beitragsordnung

§ 1 

Grundlagen

(1) Der SV Wallbach Blankenhagen e.V. ist eine organisierte Interessengemeinschaft in der Gemeinde Blankenhagen und trägt maßgeblich zum Gemeinschaftsleben im Ort bei. Die Finanzierung des SV Wallbach Blankenhagen e.V. erfolgt zu großen Teilen aus den Beiträgen der Mitglieder.

(2) Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

  § 2 

Beschlüsse

(1) Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Mitgliedsbeitrags.

(2) Werden Änderungen bzw. Ergänzungen der Mitgliedsbeiträge beschlossen, werden die festgesetzten Beiträge ab dem 1. Januar des auf die Beschlussfassung folgenden Jahres erhoben. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung können Änderungen und Ergänzungen der Mitgliedsbeiträge auch mit Wirkung zu einem anderen Termin festgesetzt werden.

§ 3 

Beiträge

(1) Es gelten folgende monatliche Mitgliedsbeiträge:

  1. Kleinkinder (0 bis einschließlich 2 Jahre) 2 €
  2. Kinder und Jugendliche (3 bis 16 Jahre) 6 €
  3. Erwachsene (17 bis 59 Jahre) 12 €
  4. Senioren (ab 60 Jahre) 6 €

Familientarif: Die in einem Haushalt lebenden Familienmitglieder zahlen nur die Hälfte des monatlichen Beitrags, wenn das in dem Haushalt lebende, an Lebensjahren älteste Vereinsmitglied bereits den vollen Beitrag entrichtet. Der Familientarif gilt nicht für Kleinkinder.

(2) Unter Darlegung besonderer, personenbezogener Umstände können Ausnahmen, Ermäßigungen und Befreiungen beim Vorstand beantragt werden, der in der auf die Antragstellung folgenden Vorstandssitzung nach freiem Ermessen darüber beschließt.

(3) Soweit einzelne Abteilungen des Vereins Spielgemeinschaften mit anderen Sportvereinen eingehen, um zusammen am regulären Ligabetrieb in der jeweiligen Sportart teilzunehmen, können die von der Spielgemeinschaft unmittelbar betroffenen Spieler des jeweils anderen Vereins auf schriftlichen Antrag beim Vorstand beitragsfreie Vereinsmitglieder werden, wenn dadurch verbesserte Trainingsmöglichkeiten geschaffen werden. Der Vorstand entscheidet über diesen Antrag nach freiem Ermessen in der auf die Antragstellung folgenden Vorstandssitzung.

§ 4 

Fälligkeit der Beitragszahlungen, Kontoverbindung

(1) Die Vereinsmitglieder sind verpflichtet, ihre Mitgliedsbeiträge innerhalb der Zahlungsfristen an den Verein zu zahlen. Die Vereinsmitglieder können die Mitgliedsbeiträge monatlich, quartalsweise oder jährlich entrichten.

(2) Wird der Mitgliedsbeitrag monatlich gezahlt, ist er zum 15. des jeweiligen Monats zur Zahlung fällig.

(3) Wird der Mitgliedsbeitrag quartalsweise gezahlt, ist er zum 15.01., zum 15.04., zum 15.07 und zum 15.10. des jeweiligen Jahres zur Zahlung fällig.

(4) Wird der Mitgliedsbeitrag jährlich gezahlt, ist der Jahresbeitrag am 31.01. des jeweiligen Jahres zur Zahlung fällig.

(5) Tritt ein Vereinsmitglied unterjährig in den Verein ein, ist der jeweilige Monatsbeitrag bzw. der anteilig bis zum Jahresende anfallende Jahresbeitrag innerhalb von 10 Tagen ab Abgabe des Antrags auf Vereinsmitgliedschaft zur Zahlung fällig.

(6) Die Mitglieder entrichten die Mitgliedsbeiträge per Überweisung unter Angabe des Namens des zahlungspflichtigen Vereinsmitglieds im Verwendungszweck auf das Konto des

SV Wallbach Blankenhagen e.V.

OstseeSparkasse Rostock
IBAN: DE39 1305 0000 0200 0381 92
BIC: NOLADE21ROS

§ 5 

Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug wird das Vereinsmitglied zur Zahlung gemahnt. Die Mahnung kann schriftlich per Post, per Telefax oder per Email erfolgen. Die Mahnung gilt als zugegangen, wenn sie an die letzte, dem Vorstand schriftlich mitgeteilte Adresse, Faxnummer bzw. Emailadresse versendet worden ist und eine Mitteilung, dass eine Zustellung nicht erfolgen konnte, nicht beim Vorstand eingegangen ist.

(2) Ist ein Mitglied mit der Entrichtung des Mitgliedsbeitrages mehr als ein Jahr in Verzug, kann der Vorstand entsprechend der Regelungen in der Vereinssatzung des Ausschluss des Vereinsmitglieds beschließen.

Die Mitgliederversammlung hat diese Beitragsordnung in der Mitgliederversammlung am 06.11.2015 beschlossen. Sie tritt mit Wirkung zum 01.01.2016 in Kraft.

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